Renten an Hinterbliebene (Ehegatten, Kinder sowie seit 2005 auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner) sollen den Familienangehörigen von Versicherten Ersatz für den entfallenden Unterhalt schaffen. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Sterbegeld und Erstattung der Kosten für die Überführung des Verstorbenen.. Sterbegeld der gesetzlichen Rentenversicherung: grundsätzlich keine Zahlung von Sterbegeld; in den ersten drei Monaten nach dem Ableben (Sterbeüberbrückungszeit) erhalten hinterbliebene Ehepartner allerdings die volle Rente des Verstorbenen als Witwenrente; Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung

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Wenn jemand durch einen Arbeitsunfall gestorben ist, erhalten die Hinterbliebenen durch die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld. Dies gilt auch für den Weg von und zur Arbeitsstelle. Angehörige von privat Unfallversicherten erhalten generell Sterbegeld, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall verstirbt. In manchen Fällen.. Das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt also 5.100 Euro bzw. 4.560 Euro. Gesetzliche Rentenversicherung Sterbevierteljahr statt Sterbegeld. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt hingegen kein Bestattungsgeld. Allerdings erhalten die Ehepartner der Verstorbenen im ersten Vierteljahr der Witwen- bzw.